Garantie/Haftung
Auf alle Villiger-Rahmen und starren Gabeln gewähren die Vertretungen in der Schweiz und Deutschland dem Erstkäufer eine Garantie von 10 Jahren ab Kaufdatum hinsichtlich Verarbeitungs- und Materialfehlern. Für alle Originalteile, mit Ausnahme von Federgabeln, gewährt Villiger eine Garantie von einem Jahr (oder der jeweils gesetzlichen Gewährleistungspflicht) ab Kaufdatum. Federgabeln unterliegen den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Für Lackierungen und Beschriftungen gilt eine Garantie von einem Jahr.
Die Garantie bleibt ausdrücklich beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz eines schadhaften Rahmens, einer Gabel oder eines defekten Teils. Ob eine Reparatur oder Ersatz vorgenommen wird, obliegt dem freien Ermessen von Villiger. Die Garantie bezieht sich ausschliesslich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Garantieansprüche sind nur durch einen autorisierten Villiger-Händler geltend zu machen. Ein Kaufnachweis (in Form der Rechnung oder in Form eines anderen datierten Verkaufsdokuments, das das Villiger-Velo anhand der Rahmennummer identifiziert) ist hierzu erforderlich. Vor der Bearbeitung eines Garantieanspruchs muss Villiger eine ausgefüllte Garantiekarte zugesandt worden sein. Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden, die auf normale Abnutzung und normalen Verschleiss, auf Defekte, Fehlfunktionen oder Ausfälle, die auf Missbrauch, Nachlässigkeit, unsachgemässen Zusammenbau bzw. unsachgemässe Wartung oder auf den Einbau fremder Teile zurückzuführen sind. Der Hersteller haftet nicht für Unfall- und Folgeschäden sowie Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung entstanden sind. Die Garantie beinhaltet nicht den Arbeitslohn für die Reparatur oder den Austausch von Teilen. Der Benutzer trägt das Risiko für Personen- und Sachschäden, wenn das Velo zu irgendeinem Zeitpunkt für Stunt-Fahrten, Radrennen, Rad-Motocross, Schlammfahrten oder ähnliche Aktivitäten benutzt wird, die nicht dem normalen Gebrauch entsprechen. Schäden, die im Zusammenhang mit solchen Aktivitäten entstehen, sind von der Garantie ausdrücklich ausgenommen. Diese Garantie räumt dem Kunden bestimmte Rechte ein, die sich von Land zu Land ändern können. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben bei dieser Garantie unberührt.
Bei den Angaben in diesem Katalog – namentlich denjenigen zu den Spezifikationen, Modellen, Abmessungen, Leistungen und Gewichten der Fahrräder – handelt es sich um ungefähre, freibleibende Angaben, die weder verbindliche Zusicherungen noch ein verbindliches Vertragsangebot enthalten. Darüber hinaus sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegenüber Villiger nach Art und Umfang, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Alle Fotos, Abbildungen, Farben, Gewichte und Spezifikationen in diesem Katalog basieren auf den neuesten Produktinformationen zum Zeitpunkt der Drucklegung. Villiger behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung eine Änderung von Farbe, Materialien, Ausrüstungen, Spezifikationen und Modellen vorzunehmen. Abweichungen von den hier dargestellten Farben sind auf das Druckverfahren zurückzuführen. In den Abbildungen können Ausrüstungen dargestellt sein, die nicht erhältlich sind. Bestimmte Modelle werden mit optionalen Ausrüstungen dargestellt.
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